Was kostet die Beauftragung eines Rechtsanwaltes?

Diese für Ihre Entscheidung zur Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe besonders wichtige Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Scheuen Sie sich deshalb auch nicht, diese Frage in unserem ersten Gespräch zu stellen. Ich werde Sie auch hierzu ausführlich informieren und Ihnen eine vorläufige Einschätzung der in Ihrem Fall voraussichtlich anfallenden Kosten mitteilen.

Grundsätzlich werden die Kosten und Gebühren des Rechtsanwaltes nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und den darin ausgewiesenen Gebührentabellen abgerechnet. Die Höhe der Gebühren richtet sich in der Regel nach dem sogenannten Streit- oder Gegenstandswert.

Eine Vielzahl meiner Tätigkeiten kann über eine Rechtsschutzversicherung abgerechnet werden. Da Sie die freie Anwaltswahl haben, müssen Sie nicht den Ihnen von Ihrer Versicherung vorgeschlagenen Rechtsanwalt beauftragen, sondern können – ohne Nachteile fürchten zu müssen – selbst entscheiden. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass seitens Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht jeder anwaltlichen Tätigkeit übernommen werden. So ist zum Beispiel vom Rechtsschutz regelmäßig die Vertretung in Ehescheidungsverfahren ausgenommen. Wenn Sie sicher gehen wollen, dass die von Ihnen gewünschte Anwaltstätigkeit von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen wird, sollten Sie sich selbst vorab Klarheit durch die Anfrage bei Ihrer Versicherung verschaffen.

Die meisten Versicherer geben Ihnen bereits nach einer kurzen telefonischen Anfrage die Deckungszusage zumindest für ein erstes Beratungsgespräch. Selbstverständlich kann, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung durch mich eingeholt werden.

Auch wenn Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie ein Gespräch suchen. Ich informiere Sie gerne über die Möglichkeiten der Beratungshilfe bzw. der Prozesskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren. Die für einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe erforderlichen Formulare können Sie hier herunterladen.

In der Regel berechne ich für eine Erstberatung die Vergütung nach dem RVG abhängig vom jeweiligen Streitwert, wobei die Höhe auf 190,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer begrenzt ist. Im jeweiligen Einzelfall berücksichtige ich dabei Umfang und Schwierigkeit der Sache sowie Ihre persönliche Situation, so dass Sie meine anwaltliche Hilfe auch dann in Anspruch nehmen können, wenn Sie nur über ein kleines Einkommen verfügen. Die Vergütung der Erstberatung wird bei meiner Beauftragung zu einer weitergehenden Tätigkeit in der Sache außerdem voll angerechnet.

Den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung schlage ich in den Fällen vor, in denen ersichtlich ist, dass die gesetzliche Vergütung den entstehenden Aufwand voraussichtlich nicht decken wird. Eine solche wird gesondert mit Ihnen besprochen und danach vertraglich niedergelegt.

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